Nationaler Radverkehrsplan 3.0

(21.04.2021) Nicht ohne Stolz verkündete die Bunderegierung, sich einstimmig auf den „Nationalen Radverkehrsplan 3.0“ (NRVP) als Fortschreibung des NRVP 2019 geeinigt zu haben.

So weit, so gut. Man hat also erkannt, dass Radverkehr „…zentraler Bestandteil einer nachhaltigen Mobilität“ sei und misst seiner Förderung eine hohe Bedeutung bei. Das drückt sich auch in den definierten Zielen aus, betont aber an gleicher Stelle sofort, dass für die einzelnen Radverkehrsmaßnahmen die Länder und Kommunen zuständig sind. Der Bund schafft die Rahmenbedingungen. Konkret zuständig ist er nur für die Radwege an Bundesstraßen.

Wenn man bedenkt, dass alleine das Erstellen dieses NRVP fast zweieinhalb Jahre dauerte (s. die „Unternehmensberatungs-by-Powerpoint-Grafik“ in der entsprechenden Veröffentlichung des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur), dass das „… neue Förderprogramm … derzeit erarbeitet“ wird, und dass die Zielsetzungen erst einmal in zu erstellende Pläne auf Länder- und kommunaler Ebene umgesetzt werden müssen, kann man sich ausrechnen, wann konkrete Maßnahmen auf der Basis einer gesicherten Finanzierung tatsächlich umgesetzt werden können.

Vor dem Hintergrund ist eine Verwandlung der Republik in ein Radverkehrswunderland wohl eher nicht kurzfristig zu erwarten. Schade eigentlich.

 

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